- Doppelsitz
- doppelter ⇡ Sitz einer Handelsgesellschaft (einer juristischen Person), in Ausnahmefällen möglich. Für zulässig erachtet im Wesentlichen nur aufgrund der besonderen Nachkriegsverhältnisse bei einem Sitz in Berlin. Die Zweigniederlassungen betreffende Eintragungsmitteilungen müssen bei D. der Gesellschaft an die ⇡ Handelsregister beider Hauptsitzgerichte eingereicht werden.
Lexikon der Economics. 2013.